LIEFERBEDINGUNGEN

Lieferbedingungen

gültig seit : 01.07.2005

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.2. Allen meiner Lieferungen und Leistungen liegen diese Allgemeinen Lieferbedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde, unabhängig davon, ob ich die Waren selbst herstellen bzw. die Leistungen selbst erbringen oder aber dies durch uns beauftragte Dritte geschieht.

1.3. Diese Allgemeinen Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch durch vorbehaltlose Auftragsannahme oder Lieferung bzw. Leistung nicht Vertragsinhalt.

1.4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

1.5. Ich behalte mir an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindendes Angebot bezeichnet sind. Dies gilt auch, wenn ich dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben.

2.2. Die Bestellung der Ware oder der Leistung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, bin ich berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 10 Tagen nach seinem Zugang bei mir anzunehmen.

2.3. Maßgeblich für den Vertragsschluss ist meine schriftliche Auftragsbestätigung. Hat der Kunde Einwendungen gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung, so muss er dieser unverzüglich widersprechen. Ansonsten kommt der Vertrag nach Maßgabe der Auftragsbestätigung zustande.

3. Preise

3.1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese Preise gelten, wenn nicht anders angegeben, ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung, Zoll, Montage, nicht ein.

3.2. Soweit nach Vertragsschluss bis zur Ausführung des Auftrages für mich nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen, z.B. durch Erhöhung von Lohn oder Materialkosten oder Einführung bzw. wesentliche Erhöhung von Steuern oder Zöllen, eintreten, bin ich berechtigt, die Preise im Rahmen der veränderten Umstände und ohne Berechnung eines zusätzlichen Gewinnes anzupassen. Dies gilt nicht, wenn ich in Lieferverzug bin.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Meine Rechnungen sind zu den von mir in Angebot bzw. Auftragsbestätigung angegebenen Bedingungen zahlbar. Alte Zahlungen sind für mich spesenfrei zu leisten. Wird von mir ein Skontoabzug gewährt, gilt dies nur, wenn alle vorhergehenden Rechnungen des Kunden beglichen sind. Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 2% Skontoabzug bei sofortiger Zahlungen binnen 4 Tage nach Rechnungseingang, ansonsten 14 Tage netto.

4.2. Ich bin, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durch zu führen. Einen entsprechenden Vorbehalt erkläre ich spätestens mit der Auftragsbestätigung.

4.3. Ich bin berechtigt, erfolgte Arbeiten mit einer Teilrechnung abzurechnen.

4.4. Die Rechtsfolgen eines Zahlungsverzugs des Kunden bestimmen sich nach dem Gesetz, insbesondere nach § 288 BGB.

5. Lieferfrist, Lieferverzug

5.1. Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn ich die Verzögerung zu vertreten haben.

5.2. Sofern ich verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die ich nicht zu vertreten habe, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werde ich den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, bin ich berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werde ich unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere höhere Gewalt sowie die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch meine Zulieferer, wenn ich ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen habe, weder mich noch meinen Zulieferer ein Verschulden trifft oder ich im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet bin.

5.3. Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

6. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, wenn die Lieferung das Werk verlässt, oder die Montage erfolgt ist. Auf Wunsch des Kunden versichere ich die Produkte gegen etwaige Transportschäden oder Verlust.

7. Sachmängel
Für Sachmängel hafte ich wie folgt:

7.1. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach meiner Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist – ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer – einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Produkte, wie beispielsweise Türen, oder Tore, die einem von der Intensität und der Dauer der Nutzung abhängigen Verschleiß unterliegen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen und Störungen, die durch normalen Verschleiß oder durch Nichtbefolgen von Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege der Produkte auftreten.

7.2. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Kunde hat Sachmängel mir gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen.

7.3. Zunächst ist mir stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Ich kann wählen, ob ich Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Mein Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

7.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Kunde nicht verlangen.

7.5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

7.6. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen mich bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

7.7. Für Schadensersatzansprüche – außer für solche nach Ziffer 8 – gilt im übrigen Ziffer 9 (Sonstige Haftung). Weitergehende oder andere als die in dieser Bestimmung geregelten Ansprüche des Kunden gegen mich und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

8. Unmöglichkeit

8.1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass ich die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Kunden auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit ich
in den in Ziffer 9.2 genannten Fällen haften; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

8.2. Bei vorübergehender Unmöglichkeit kommt Ziffer 5 (Fristen für Lieferungen; Verzug) zur Anwendung.

9. Sonstige Haftung

9.1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Lieferbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, hafte ich bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften des VOB und BGB.

9.2. Auf Schadensersatz hafte ich – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit hafte ich vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.3. Die sich aus Ziffer 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden ich nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ich einen Mangel arglistig verschwiegen habe.

9.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn ich die Pflichtverletzung zu vertreten habe. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

10. Verjährung

10.1. Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

10.2. Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).

10.3. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware oder der Leistung beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. Ziffern 9.2 Satz 1 und Satz 2a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 .Bis zur vollständigen Bezahlung aller meiner gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalte ich mir das Eigentum an den verkauften Waren vor.

11.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat mich unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die mir gehörenden Waren erfolgen.

11.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, bin ich berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; ich bin vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und mir den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf ich diese Rechte nur geltend machen, wenn ich dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

12. Schutzrechte Dritter

Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Kunden und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Kunde mich von sämtlichen Ansprüchen frei.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

13.1. Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Ich bin jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung oder am Sitz des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

13.2. Für diese Allgemeinen Lieferbedingungen und die vertraglichen Beziehungen gilt Deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

14. Verbindlichkeit des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für den Kunden oder für mich darstellen würde.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner